Wir über uns

Was ist unser Bund?

Unser Bund ist ein Zusammenschluss von Religionslehrerinnen und -lehrern an Gymnasien und an Gesamtschulen.

Wer ist in unserem Bund aktiv?

Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten unseres Bundes. Sie wählt den Vorstand, der die Aufgaben unseres Bundes wahrnimmt. Alle Tätigkeiten in unserem Bund werden ehrenamtlich wahrgenommen.

Was sind die Ziele unseres Bundes?

Der Bund will

  • zur Sicherung, zum Aufbau, zur Entwicklung des Religionsunterrichtes beitragen,
  • das gegenseitige Verständnis von Kirche und Schule fördern,
  • regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen durchführen,
  • die Gemeinschaft der Mitglieder untereinander fördern,
  • Kontakte herstellen und pflegen zu allen, die sich mit den Aufgaben der Schule und mit dem Religionsunterricht befassen.

Welche Aktivitäten sind dem Bund besonders wichtig?

  • Die Zusammenarbeit mit den katholischen Verbänden hat sich ganz besonders gut entwickelt. Für uns ein Zeichen der Ermutigung!
  • Seit mehr als einem Jahrzehnt fordert unser Bund, dass sich alle Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen systematisch mit Sinn- und Wertfragen auseinander setzen.
  • Wir führen Gespräche  mit den Kirchen, mit Abgeordneten der im Landtag vertretenen Parteien und dem Ministerium.
  • Wir begleiten kritisch die Entwicklung von Richtlinien und Lehrplänen für Evangelische Religionslehre.
  • Jährlich veranstaltet unser Bund zwei Fortbildungsveranstaltungen in Absprache und in guter Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen.
  • Auch Gäste sind zu unseren Tagungen stets willkommen.
  • Gute Kontakte bestehen zu den beiden evangelischen Landeskirchen, der Schulaufsicht, der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände evangelischer und katholischer Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen.
  • Wichtiges Informationsmaterial ist der Rundbrief; er unterrichtet unsere Mitglieder über die Tagungen, die Arbeit des Vorstands und über aktuelle Fragen des Religionsunterrichts. Gerne schicken wir Ihnen eine Probenummer zu.

Geschichte des Bundes

Wann und aus welchem Anlass wurde der Bund gegründet?

Über die Gründung unseres Bundes schrieb Herr Dr. Korn in unserer Festschrift zum 40-jährigen Jubiläum:

„Am 7. Dezember 1946 versammelten sich in Hamm in der Sakristei der Pauluskirche auf eine Einladung, die über die Superintendenten gegangen war und die Unterschrift des Studienrats Gottfried Michaelis trug, 25 Religionslehrerinnen und Religionslehrer in der Absicht, sich zu einem Bunde  zusammenzuschließen. Es waren mancherlei Besprechungen vorausgegangen […]. Wir waren davon überzeugt, daß aus den Erfahrungen der Bekennenden Kirche und dem Erlebnis des Zusammenbruchs des Dritten Reiches ein deutlicher neuer Anfang gesetzt werden mußte.“

 

Wie wurde (und wird) die Rolle des Religionslehrers/der Religionslehrerin verstanden?

In einem Referat, das Dr. Hans Wegge am 7. Dezember 1946 bei der Gründung des Bundes hielt, wird deutlich, wie die Rolle des Religionslehrers – und mitgemeint waren immer die Religionslehrerinnen – verstanden wurde: Es ist von der „Doppelstellung des Religionslehrers“ die Rede. Der Lehrer ist „Träger eines kirchlichen Amtes“, und er „kann nur von der Kirche in dieses Amt berufen werden. Geplante Vocatio. Die Ausübung des Amtes untersteht der Aufsicht der Kirche. Kein Zwang.“ Und zugleich gilt 1947: Der Religionslehrer ist staatlicher Beamter. „Wir wenden uns gegen gewisse Bestrebungen innerhalb der Kirche, dem Lehrer, der bereit ist, […] Religionsunterricht zu erteilen, nach erfolgter kirchlicher Berufung den Charakter eines staatlichen Beamten zu nehmen: Damit würde der Religionsunterricht in den Winkel oder gar überhaupt aus der Schule verdrängt werden. […] Der Religionsunterricht kann nur in der fruchtbaren Spannung zwischen Kirche und Staat erteilt werden“ – und zwar mit einem hohen wissenschaftlichen Anspruch.

 

Was bedeutet der „Bund“?

Die Gründungsmitglieder nannten ihren Zusammenschluss einen „Bund“ (und diese Bezeichnung ist bei allen Namensänderungen, die es gegeben hat, geblieben) – nicht Arbeitsgemeinschaft, nicht Aktionsausschuss, nicht Fachverband, nicht Vereinigung, nicht Club. Die Gründungsmitglieder wählten bewusst einen theologischen Begriff, in dem sie verdeutlichten, was ihnen wichtig war: Die Beziehung der Religionslehrerinnen und -lehrer zu Gott und die damit verbundene Gemeinschaft untereinander, Lehrer sein in Beziehungen. Das von einem Bundesschluss garantierte Verhältnis wird in der deuteronomistischen Theologie als „Friede“ bezeichnet – als Unversehrtheit eines Gemeinschaftsverhältnisses. Claus Westermann schreibt: „Die Institution der Gnade Gottes ist der Bund. In ihm gibt Gott seinem Volke die bindende Zusage, dass er ihr Gott sein und bleiben will. […] Daß Gott aus seiner Höhe in die Tiefe sieht und die in der Tiefe Leidenden errettet, bleibt nicht ein Augenblick, der dann Vergangenheit ist; an dieses sein Erbarmen bindet sich Gott in seinem Bund. Der Bund begründet das Gemeinschaftsverhältnis“. Darum also sind wir ein Bund – kleingeschrieben, keine pseudomoderne Abkürzung, sondern eine Verbandsbezeichnung in theologischer Absicht.

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Dann teilen Sie uns diese gerne via E-Mail mit.